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Rache ist süß
»Guck über die Schulter, wenn du die Spur wechselst. Achte auf den toten Winkel. An der Stoppstraße müssen alle vier Räder stehen.« Die Hinweise des gerade mal 16-jährigen Töchterchens an Hannes, den langjährigen Autofahrer, nehmen in jüngster Zeit kaum mehr ab. Der Teenager macht den »Führerschein ab 17«, hat die ersten Fahrstunden bereits hinter sich. Und gibt sein soeben erstandenes Wissen natürlich freudig preis. Hannes fühlt sich gemaßregelt, verweist gerne auf seine jahrzehntelange Fahrpraxis. Und weiß auch schon, wie er sich rächt. Hat er sich doch als Pflichtbeifahrer für den Teenie registrieren lassen...Gerhard Hülsegge
Zulassung nur mit
Steuer-Lastschrift
Bielefeld (WB). Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist vom 1. November an zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren für die Kfz-Steuer erforderlich. Ohne Vorlage der Ermächtigung darf die städtische Behörde das Fahrzeug nicht zulassen. Die Einzugsermächtigung muss auch dann vom Kontoinhaber unterschrieben sein, wenn das Fahrzeug von einem Bevollmächtigten zugelassen werden soll.
Vom 1. Januar 2006 an ist für die Zulassung außerdem Voraussetzung, dass der Halter in Nordrhein-Westfalen keine Kfz-Steuer-Rückstände hat. Das Amt kann dazu online eine Rückstandsliste einsehen.

Einer geht durch
die Stadt...
. . . und fürchtete schon, trotz eines Sprints die Stadtbahn nicht mehr zu erwischen, die abfahrbereit an der Haltestelle Auf der Hufe steht. Der freundliche Fahrer hat aber Verständnis und wartet. Danke, sagt EINER

Artikel vom 29.10.2005