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Die Karte für mehr Gesundheit

Schrittweise Einführung der Gesundheitskarte beginnt im Januar

Bielefeld (WB). Von Januar 2006 an wird die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt und löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Für 80 Millionen Versicherte verbessert sich dadurch vor allem die Behandlungsqualität. Denn die neue elektronische Gesundheitskarte unterscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Inhabers von der alten Krankenversichertenkarte: Insbesondere ihr Funktionsumfang wurde erweitert. Die Versicherten haben die Möglichkeit, persönliche Gesundheitsdaten mit der Karte zu verwalten und Ärzten sowie Apothekern zur Verfügung zu stellen.

123 000 niedergelassene Ärzte, 65 000 Zahnärzte, 2200 Krankenhäuser, 21 000 Apotheken und etwa 290 Krankenkassen - gesetzliche und private - können künftig vernetzt und daher besser abgestimmt zusammen arbeiten. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und wie weit sie von den neuen Möglichkeiten zur besseren Verfügbarkeit ihrer medizinischen Daten Gebrauch machen wollen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geschieht nicht schlagartig, sondern schrittweise. Nach Probeläufen in Testregionen - in NRW ist es die Region Bochum-Essen - wird sie nach und nach an alle Versicherten ausgegeben. In Stufen erfolgt auch die Bereitstellung der neuen Anwendungen, die durch die elektronische Gesundheitskarte möglich werden.
Die neue Karte wird die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise ersetzen. Dies bedeutet, dass nicht von Beginn an alle Funktionen zur Verfügung stehen, sondern mit zunehmender Leistungsfähigkeit des Systems realisiert werden. Die elektronische Gesundheitskarte wird nicht nur administrative Funktionen erfüllen, wie die Speicherung von Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer oder Zuzahlungsstatus.
Sie wird auch medizinische Anwendungen zur Verfügung stellen, die allesamt freiwillig sind. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von klinischen Basisdaten für die medizinische Versorgung im Notfall, die Unterstützung der individuellen Arzneimittelsicherheit und später einmal die elektronische Patientenakte. Die Versicherten entscheiden jedoch immer selbst, ob und wie weit sie von den neuen Möglichkeiten zur besseren Verfügbarkeit ihrer medizinischen Daten Gebrauch machen wollen.
Darüber hinaus wird die elektronische Gesundheitskarte von Beginn an mit einer »europäischen Krankenversicherungskarte« auf der Rückseite ausgestattet sein. Das ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU.
Ebenfalls zum verpflichtenden Teil der elektronischen Gesundheitskarte zählt das elektronische Rezept, das das Papierrezept ablösen soll. Die Vorteile: Die mittels der Gesundheitskarte gespeicherten Verordnungsdaten für Arzneimittel werden schon in der Einführungsphase die bislang jährlich mehr als 700 Millionen ausgestellten Papierrezepte ablösen. Mit einem Lesegerät erfasst der behandelnde Arzt die auf der Karte gespeicherten Versichertendaten. Wenn eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, speichert der Arzt künftig mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte die verordneten Arzneimittel als elektronisches Rezept. Die Unterschrift des Arztes erfolgt elektronisch durch seinen Heilberufsausweis (HBA).
In der Apotheke oder Versandapotheke dann der umgekehrte Vorgang: Die Karte wird gelesen, die Unterschrift auf Gültigkeit geprüft und das elektronische Rezept gelöscht, sobald der Patient seine Medikamente entgegennimmt. Patientinnen und Patienten können aber auch weiterhin gängige Versandverfahren nutzen.
www.die-gesundheits- karte.de

Artikel vom 04.11.2005