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Geflügelschauen
in NRW erlaubt


Düsseldorf (WB/ca). Trotz der Eilanordnung des Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Grüne) werden Vogelausstellungen und Geflügelmärkte in Nordrhein-Westfalen nicht verboten. Trittins Anordnung enthalte einen Erlaubnisvorbehalt, von dem das Land Gebrauch mache, erklärte gestern ein Sprecher von NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg (CDU). Vögel dürften zu Ausstellungen und Märkten, wenn sie zwei Wochen zuvor im Stall gehalten worden seien und die Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes vorliege.

Artikel vom 28.10.2005