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FH will keine Einigung

Prozeß um bemalte Stadtbahn: Urteil droht


Bielefeld (uko). Im Zivilprozeß um die Urheberrechte einer Straßbenbahnbemalung hat die Fachhochschule (FH) Bielefeld kein Interesse an einer schiedlichen Einigung. Ein Gütetermin mit ihrem Dozenten Professor Helmut Schmitt-Siegel wurde am Donnerstag ergebnislos vertagt.
Schmitt-Siegel hatte Ende 2001 eine Stadtbahn farblich gestaltet, die dann bis 2004 für die Fachhochschule Reklame fuhr. Allerdings, so behauptet der Dozent, sei nur eine »Fahrzeit« von einem Jahr vertraglich festgelegt worden. Im übrigen hatte die Fachhochschule auch Flyer mit dem Stadtbahn-Signet drucken lassen und obendrein in ihrer Internet-Präsenz mit der bemalten Bahn geworben. Die FH bekräftigte gestern ihre Haltung, man habe seinerzeit »die Nutzungsrechte erworben«.
Neben der umstrittenen Laufzeit und der weiteren Verwendung ist zudem das Urheberrecht umstritten. Das würde, so erklärte gestern Richterin Ingeborg Gottschaldt, wohl für ein »künstlerisches gemachtes Werk«, nicht jedoch für eine »geniale handwerkliche Arbeit« gelten.
Gottschaldt wies besonders auf die Folgen einer umfangreichen Beweisaufnahme hin, denn es müßten zwei Gutachter und Zeugen gehört werden - der Prozeß würde sehr teuer werden. Sie schlug einen Vergleich vor, bei dem die Fachhochschule drei Viertel des Streitwertes in Höhe von 7 180 Euro tragen sollte. Schmitt-siegel und sein Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen erklärten sich zu Verhandlungen bereit. Der FH war gestern diese Belastung entschieden zu hoch. FH-Rechtsanwalt Dr. Jörg König sagte unmißverständlich: »Ich habe eine klare Weisung, es gibt keine Vergleichsbereitschaft.« - Der Prozeß wird nun fortgesetzt.Az. 4 O 191/05

Artikel vom 28.10.2005