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Etwas längerer Weg
zur Arbeit zumutbar

Arbeitsgericht: Finanzamt-Versetzung korrekt

Bielefeld (uko). Ein um sechs Kilometer längerer Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle ist einem Arbeitnehmer zuzumuten. Mit diesem Hinweis hat das Arbeitsgericht am Donnerstag die Klage eines Angestellten des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt gegen seine Versetzung nach Detmold abgewiesen.

Der 48-jährige Heinz Z. (Name geändert) ist seit fast einem Vierteljahrhundert bei den Finanzbehörden angestellt. Im August 2004 hatte der ohnehin unter chronischen Rückenbeschwerden leidende Angestellte einen schweren Unfall erlitten und dabei zudem eine Schulterverletzung davongetragen. Z. ist seither zu 30 Prozent erwerbsgemindert. Noch heute ist er dienstunfähig geschrieben.
Zeitlich parallel dazu waren von der Oberfinanzdirektion Münster neue Versetzungsrichtlinien anhand der Personalquoten der einzelnen Ämter festgesetzt worden. Danach sollte das Finanzamt Detmold mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt werden, die aus dem Finanzamt Bielefeld-Außenstadt abgezogen werden sollte. Nach Beratungen im Personalrat fiel die Wahl auf Heinz Z. Dafür waren diverse soziale Kriterien (Alter, Dienstzugehörigkeit, Familienstand, Kinder, Behinderung) angeführt worden. Z. ist ledig, hat keine Kinder.
Heinz Z. indes gab sich mit seiner Aussonderung nicht zufrieden. Er fühle sich »gemobbt«, sagte er, zudem sei ihm von der Amtsleitung »negatives Verhalten« vorgeworfen worden. Man wolle ihn »entsorgen«. Seine Krankheit sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, auch habe er seine Mutter zu pflegen. Mit einer Feststellungsklage zum Arbeitsgericht versuchte er nun die Versetzung anzufechten.
Das Arbeitsgericht Bielefeld wies gestern die Klage des Angestellten zurück. Heinz Z. wohne schließlich in Oerlinghausen, das sei nahezu in der Mitte zwischen Detmold und Bielefeld. Der mehr zu fahrende Arbeitsweg betrage doch nur sechs Kilometer, sagte Arbeitsgerichtsdirektor Walter Klingebiel gestern. »Das ist in der heutigen Zeit zumutbar.« Az: 1 Ca 731/05

Artikel vom 29.10.2005