Bielefeld (WB). Ehemalige Lebensversicherungskunden dürfen auf Nachzahlungen von bis zu 1000 Euro hoffen. Das berichtet das Magazin »Capital« und beruft sich auf eine Formel des Bundesgerichtshofes für die Mindestabfindung bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages. Wie berichtet, hatte der BGH die Rechte der Versicherten gestärkt und es als unzulässig erklärt, dass Kunden von ihren Beiträgen nichts zurückerhalten, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen.