Hamm (dpa). Die versprochene Abfindung für einen Arbeitnehmer wollen dessen Erben vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erstreiten. Dem Mann war gekündigt und eine Abfindung von 30000 Euro zugesagt worden. Er starb jedoch acht Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Eltern als Erben fordern nun die Auszahlung. Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. 1 Ca 843/05