Bielefeld (WB). Wenig ausrichten konnte die Polizei, als sie am vergangenen Freitag in einem Haus in der Innenstadt eine Anzeige aufnehmen sollte. Beschwerde: den ganzen Tag über Kinderlärm. Ein anwaltliches Schreiben an die Eltern habe nichts gefruchtet. Im Sinne des Gesetzes jedoch ist lautes Kinderspiel keine Ruhestörung - der Vermieter und letztlich das Zivilgericht sind hier gefragt.