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Geld für Schrottimmobilie

EuGH schließt Bankhaftung nicht aus


Brüssel (Reuters). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Entschädigung für Käufer so genannter Schrottimmobilien nicht ausgeschlossen. Verbraucherschützern zufolge können nun hunderttausende Betroffene entweder den Staat oder die Banken in Regress nehmen.
Die obersten EU-Richter urteilten gestern in Luxemburg, die sich geprellt fühlenden Kunden könnten sich zwar nicht auf EU-Recht berufen, wenn sie Immobilienkaufverträge widerrufen wollten. Allerdings müssten die EU-Staaten dafür sorgen, dass die Banken in einigen Fällen das Risiko der Kapitalanlage tragen. Dies gelte, wenn die Bank nicht über das Recht auf Widerruf des an der Haustür geschlossenen Kreditvertrags informiert habe.
Das Urteil betrifft direkt nur die Badenia Bausparkasse und die Crailsheimer Volksbank, hat aber grundsätzliche Bedeutung für die Haftung anderer Banken bei Tausenden solcher Verträge, darunter auch Großbanken. In den 1990er Jahren hatten sich viele Verbraucher von Vermittlern bei sich zu Hause zum Kauf überteuerter Wohnungen bewegen lassen, für die sie hohe Kreditverträge abschlossen. Diese Steuersparmodelle rentierten sich später oft nicht, weil die erwarteten Einnahmen ausblieben. Az: Rs C-350/03 und C-229/04.

Artikel vom 26.10.2005