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Neue Niederlage für Nowotny

Landgericht weist die Millionen-Klage gegen Bayer Leverkusen ab


Köln (dpa). Ex-Nationalspieler Jens Nowotny hat erneut eine juristische Niederlage gegen Bayer 04 Leverkusen hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies die Klage seiner Beraterfirma GTS gegen den Bundesligisten auf Zahlung einer Restsumme von 7,7 Millionen Euro ab. Die GTS hatte als Vermittlungsprovision für eine Vertragsverlängerung von Nowotny Anfang 2002 rund zehn Millionen Euro verlangt und davon 2,56 Millionen schon erhalten.
Die 7,7 Millionen Euro muss Bayer 04 nun direkt an den 31 Jahre alten Profi zahlen, der dafür allerdings Lohnsteuer abzuführen hat. Ausgangspunkt des Streits war, dass sich Nowotny geweigert hatte, die um die Lohnsteuer gekürzten Zahlungen anzunehmen. »Das Gericht hat unsere Position vollumfänglich bestätigt. Es ging darum, ob wir die Lohnsteuer abziehen durften oder nicht«, sagte Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser.
Die Firma GTS hatte die zehn Millionen Euro als branchenübliches Vermittlungshonorar für die Vertragsverlängerung von Nowotny, der bis 2008 unterschrieb, angesehen. Bayer 04 hingegen behauptete, dass es sich um einen Scheinvertrag handelt, der dazu gedient habe, Steuern bei Nowotny zu sparen. Das Gericht ließ in seiner Urteilsbegründung offen, ob es sich bei den zehn Millionen Euro um eine Provision oder ein Handgeld für den Spieler handelt. »In beiden Fällen ist die Vereinbarung nichtig beziehungsweise nicht mehr wirksam«, hieß es. Nach Auffassung der 10. Kammer für Handelssachen wäre die Vereinbarung eines Maklerhonorars von zehn Millionen Euro »sittenwidrig und wucherisch«. Die Provision sei sogar höher als die Drei-Jahres-Bezüge Nowotnys. Behalten dürfe GTS die von Bayer gezahlten 2,56 Millionen Euro.

Artikel vom 29.10.2005