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Verfahren gegen Falschparker eingestellt

Streit um Fall Karl-Eilers-Straße - Auto am linken Bordstein abgestellt


Bielefeld (hz). Auch im Fall der einspurigen Karl-Eilers-Straße gilt die Straßenverkehrsordnung. Wer in der Sackgasse zwischen Frieden- und Bahnhofstraße sein Auto parken möchte, der darf dieses nur am rechten Fahrbahnrand tun. Das hat gestern das Amtsgericht im Fall des hartnäckigen »Falschparkers« Axel Egen entschieden. Der 47-jährige Außendienstmitarbeiter war vor die Justiz gezogen und hatte Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Bielefeld wegen Parkens entgegen der Fahrtrichtung eingelegt.
Das WESTFALEN-BLATT berichtete in der Ausgabe vom 20. Juli über den Fall Axel Egen und die komplizierte Parksituation an der Karl-Eilers-Straße. Dort kassierte der 47-Jährige am 29. April dieses Jahres trotz gültigen Parktickets von einer Politesse ein Verwarngeld über 15 Euro, nachdem er, mit Fahrrichtung Bahnhofstraße, den Pkw am linken Bordstein abgestellt hatte.
Der Argumentation des streitbaren Mannes, auf der einspurigen und unübersichtlichen Karl-Eilers-Straße sei es unsinnig, mit dem Wagen erst aufwändig zu wenden und beim Rangieren vielleicht andere Verkehrsteilnehmer noch zu gefährden, nur um in Fahrtrichtung zu parken, ließ das für den Fall zuständige Ordnungsamt völlig kalt. Auch der Hinweis der Außendienstmitarbeiters, die Beschilderung für parkwillige Autofahrer an der Karl-Eilers-Straße sei irreführend und lasse Ahnungslose glauben, man dürfe in der Sackgasse genauso gut links parken, zog nicht. Aus dem 15-Euro-Knöllchen wurde schließlich ein stattlicher Bußgeldbescheid über 40 Euro und 60 Cent.
Immerhin - den muss Axel Egen jetzt nicht mehr zahlen. Amtsrichterin Diana Schulte stellte gestern das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 47-Jährigen ein. Grund: Die Ahndung des Parkverstoßes sei nicht zwingend erforderlich. Ein Freibrief, an der Karl-Eilers-Straße künftig nach eigenem Gutdünken links oder rechts zu parken, sei das aber nicht, betonte die Richterin. Keiner habe das Recht, so die Juristin, sich über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinweg zu setzen.

Artikel vom 26.10.2005