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Verkäufer unwissend

Ebay-Haftung falsch

Düsseldorf (dpa/ef). Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wer etwa bei Ebay auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Formulierung »Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung« wählen.

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 300 Ebay-Auktionen ergab: Fast jeder zweite Privatanbieter wollte die Gewährleistung zwar ausschließen, scheitere aber an der rechtlich wasserdichten Formulierung. Worte wie »Kein Umtausch« oder »keine Garantie, keine Rücknahme« reichten nicht aus, betonten die Verbraucherschützer gestern.
Privatverkäufer, die die Gewährleisung nicht oder nicht korrekt ausdrücklich ausschließen, müssten zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkten einstehen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage der Verkäufer sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.
»Eine Garantie gibt man freiwillig. Die Gewährleistung ist hingegen eine gesetzliche Pflicht«, betonte Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale.
Gewerbliche Anbieter unterlägen jedoch im Gegensatz zu den Privatverkäufern in jedem Fall der Gewährleistungspflicht.

Artikel vom 25.10.2005