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FH-Bahn-Werbung als Zankapfel

Professor Schmitt-Siegel klagt vor Landgericht gegen seinen Arbeitgeber


Bielefeld (uko). Ist die Gestaltung einer Bielefelder Straßenbahn nun »reines Handwerk« oder Kunst, für die das Urheberrecht gilt? Diese Frage muß ab Donnerstag das Landgericht beantworten, wo es zu einer pikanten Auseinandersetzung kommt: Professor Helmut M. Schmitt-Siegel hat die Fachhochschule Bielefeld verklagt, seinen Arbeitgeber.
Vor fast vier Jahren beschritt die FH Bielefeld einen ganz neuen Weg, um für sich Reklame zu machen: Eine Stadtbahn wurde zur mobilen Werbefläche für die Hochschule. Damit, so die FH-Oberen sollten Studenten zu einen Studium »verführt« werden.
Die FH-Gesellschaft und das Rektorat hatten seinerzeit zwischen mehreren Entwürfen zu entscheiden, und die Wahl fiel schließlich auf das Konzept der »Design für Communication - Professor Schmitt-Siegel und Partner BDU« in Düsseldorf. Daß der FH-Dozent zudem Konzeption und Entwurf am Fachbereich Gestaltung der FH unterrichtete, war damals ein Beweis für innovative Kräfte an der Hochschule.
Heute indes ist eine Interessenkollision unübersehbar: Donnerstag, 27. Oktober, stehen sich Schmitt-Siegel als Kläger und die Fachhochschule als Beklagte vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts gegenüber. Der Professor will sein Werk urheberrechtlich schützen lassen, dagegen verstoße die FH »eklatant«. Mehr noch: Schmitt-Siegel sieht durch ein Disziplinarverfahren eingeschüchtert, wertet das als »eine ganz neue Form des Mobbings«.
Letztlich sei er von seinen FH-Kollegen zur Klage ermuntert worden, um Gestalter und Autoren zu bestärken »die einst vom Verkauf von Nutzungsrechten leben müssen und dabei auf die Respektierung ihrer Urheberrechte angewiesen sind«.

Artikel vom 25.10.2005