25.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gerichtsvollzieher
ohne Grenzen


Brüssel (dpa). Eine neue Verordnung erleichtert das Geldeintreiben im EU-Ausland. Wenn das Gericht im Land des Gläubigers ein Urteil als Europäischen Vollstreckungsbefehl ausgefertigt, müssen die Justizbehörden im Land des Schuldners diesen wie einen nationalen Vollstreckungsbefehl behandeln. Bisher waren Auslands-Forderungen nur mit Zivilverfahren in beiden Ländern durchzusetzen.

Artikel vom 25.10.2005