Münster (dpa/lnw). Eltern müssen für die Über-Mittag-Betreuung ihrer Kinder in Tagesstätten auch dann in voller Höhe einen Zuatzbeitrag zahlen, wenn das Kind das Angebot nur ein Mal pro Woche besucht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden Maßgeblich sei nur, dass die Kita die Betreuung regelmäßig anbiete und nicht, wie oft sie tatsächlich genutzt werde. Az.: 12 A 2184/03