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Dauerarbeitslose
als Erntehelfer


Berlin (dpa). Auch Langzeitarbeitslose sollten nach Ansicht des Bauernverbandes ohne Sozialabgaben als Erntehelfer arbeiten dürfen. Damit erhöhe sich der Anreiz zur Beschäftigung deutscher Erwerbsloser als Saisonarbeiter bei Ernte, Spargel stechen und Weinlese, erläuterte der Bauernverband in Berlin. Bisher Erwerbslose hätten mehr Geld. Statt des Arbeitslosengeldes II und der Sozialabgaben bekämen sie Lohn. Erntehelfer dürfen üblicherweise bis zur Beschäftigung von 50 Tagen ohne Sozialabgabepflicht arbeiten. Für Langzeitarbeitslose ist das bisher nicht vorgesehen.

Artikel vom 25.10.2005