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Wende im Telekom-Prozess

Klagen von 15 000 Anlegern sollen gebündelt werden

Frankfurt/Main (dpa). Im Schadensersatzprozess tausender enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom wird morgen vor dem Frankfurter Landgericht eine juristische Wende erwartet.

Mehrere Klägeranwälte haben bereits vor dem anstehenden zweiten Verhandlungstag dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Meinrad Wösthoff zugestimmt, die Klagen der etwa 15 000 Anleger in einem neuartigen Verfahren zu bündeln. Nach dem erst am 1. November in Kraft tretenden Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren könnten die zentralen Rechtsfragen in einer Musterklage dem Oberlandesgericht als nächsthöherer Instanz zur Vorabklärung vorgelegt werden. Dazu müssten sich mindestens zehn Kläger zusammenschließen. Für die übrigen wären die OLG-Entscheidungen verbindlich und sie müssten sich auch an den möglichen Verfahrenskosten beteiligen.
Bislang werden vor dem Landgericht in erster Instanz zehn ausgewählte Klagen verhandelt. Richter Wösthoff hat das Musterverfahren als einzig gangbaren Weg bezeichnet, um der Flut der Klagen mit einem geschätzten Streitwert von 150 Millionen Euro Herr zu werden. Er hatte zwar das pauschalierte Verfahren zur besonders umstrittenen Immobilienbewertung des Telekommunikationsriesen kritisiert, gleichzeitig aber festgestellt, dass mit einem falschen Verfahren nicht unbedingt ein falsches Ergebnis herauskommen müsse. Ein Gutachten könnte Millionen kosten und gilt als größtes Prozessrisiko der von der Wertentwicklung der T-Aktie enttäuschten Anleger.

Artikel vom 24.10.2005