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Parksünderin muss
nicht ins Gefängnis


Lüdinghausen (dpa). Die Stadt Lüdinghausen ist mit ihrem Plan gescheitert, eine Parksünderin in Haft nehmen zu lassen. Das geht aus einem jetzt in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichen Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor. Die Stadt hatte gegen die Frau eine Erzwingungshaft beantragt, nachdem diese ein Knöllchen in Höhe von fünf Euro nicht gezahlt hatte. Auf Grund der fehlenden Verhältnismäßigkeit komme eine solche Maßnahme nicht in Betracht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Az.: 10 OWi 22/05

Artikel vom 22.10.2005