Karlsruhe (dpa). Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Millionenprämien bei der Übernahme seines Unternehmens wegen Untreue strafbar gemacht. Damit geht sie vor dem Bundesgerichtshof über die im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess zugelassene Anklage hinaus. Das Urteil will der Gerichtshof am 21. Dezember verkünden.