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Düne nicht gesetzlich geschützt


Sennestadt (oh). Jetzt ist es amtlich: Die »umstrittene« Düne am Keilerweg ist kein gesetzlich geschütztes Biotop. Zu diesem Schluss sei jedenfalls der Gutachter der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten gekommen. Das teilte jetzt Bauamtsmitarbeiter Ulrich Fidler den Sennestädter Bezirksvertretern mit.
Anwohner hatten die Schutzwürdigkeit als Argument dafür ins Feld geführt, dass am Fuße der Düne kein Kinderspielplatz gebaut werden dürfe. Vor einigen Jahren hatte das damalige Garten- und Friedhofsamt der Stadt Bielefeld allerdings den Anwohner bescheinigt, dass es sich bei dieser Düne um ein schützenswertes Biotop handele.
Das wird von den Experten jetzt allerdings nicht so gesehen. Allein die Vegetation - unter anderem ist auf der Düne die amerikanische spätblühende Traubenkirchen stark verbreitet - spreche dagegen.

Artikel vom 22.10.2005