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Kein Dauerwohnen im Markengrund

Auch die Politik schmettert Änderungswünsche für Bebauungsplan ab

Sennestadt (oh). Einstimmig haben sich Sennestadts Bezirksvertreter in ihrer Sitzung am Donnerstagabend gegen eine Änderung der Bebauungspläne im Wochenendhausgebiet Markengrund ausgesprochen.

Auch die Verwaltung teilt diese Meinung. Sie vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass südlich und nördlich des Senner Hellwegs in Sennestadt auch künftig kein Dauerwohnen zulässig sein soll.
Anlass für diese Beschlussvorlage war ein Schreiben einiger Wochenendhaus-Nutzer an Oberbürgermeister Eberhard David. Sie wollten damit, wie das WESTFALEN-BLATT bereits berichtete, ein Änderungsverfahren erreichen. Denn: ihrer Meinung nach seinen die Bebauungspläne in einigen Punkten nicht mehr zeitgemäß.
Kritisiert wird von den Nutzern unter anderem besonders das Verbot des Dauerwohnens sowie die Beschränkung der Ferienhauskeller auf »nur« 15 Quadratmeter. Zur Zeit laufen deswegen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Minden.
Ulrich Fidler vom Bauamt betonte dagegen nachdrücklich, dass die derzeit gültigen Bebauungspläne auch weiterhin Bestand haben sollen - damit ein Dauerwohnen in diesem Gebiet ausgeschlossen sei. Fidler: »Denn die Gerichte haben uns bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten inzwischen Recht gegeben.«
Zudem werde es nie einen Bebauungsplan geben, der den Wünschen aller Bürger nachkomme. »Und dadurch wird es immer Konflikte geben«, weiß Fidler. Seit 1961 wurde die Bebauung des Markengrundgebietes mit Wochenendhäuser (zunächst nur nördlich des Senner Hellwegs) durch Verordnungen geregelt. 1981 heißt es ganz deutlich in einer solchen Verordnung, dass nur Gebäude zulässig seien, die ausschließlich dem zeitweiligen Wohnen von Menschen dienen.
»Wir, die Bezirksvertreter, haben uns seit vielen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass es ein Wochenendgebiet bleibt«, erinnerte Beate Rasche-Schürmann (SPD) an verschiedene Aktionen und Beschlüsse, die dem Dauerwohnen im Markengrund damals schon ein Ende machen sollten. Und fügt resigniert hinzu: »Aber es hat sich dennoch zum Dauerwohnen hin entwickelt.«
Mit ihrem einstimmigen Votum gegen die von den Nutzern angestrebte Änderung der Bebauungspläne haben die Bezirksvertreter mindestens der Legalität des Dauerwohnens erneut einen Riegel vorgeschoben.

Artikel vom 22.10.2005