Koblenz (dpa). Bundesbeamte müssen weiter eine Praxisgebühr für Arztbesuche und einen Eigenanteil für Medikamente zahlen. Eine entsprechende Kürzung der Beihilfe verstoße nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Voraussetzung sei, dass eine bestimmte Belastungsgrenze nicht erreicht wird. Az.: 10 A 10534/05.OVG