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Bei Geflügelhaltung besteht Meldepflicht


Bielefeld (WB). Immer noch gibt es Züchter, denen nicht bekannt ist, dass sie ihre Geflügelhaltung melden müssen. Ob Hobby oder Selbstversorgung, im Schrebergarten oder Zuhause, die Meldepflicht gilt nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für alle Geflügelhaltungen. Darauf weist das städtische Veterinäramt noch einmal hin. Unter Angabe des Standortes, der Tierzahl und des Nutzungszweckes ist die Meldung schriftlich an das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, 33597 Bielefeld, zu richten. Eine Mitteilung ist auch per Fax (0521/51-2207) oder Mail (veterinaer.lebensmittelüberwachung@bielefeld.de) möglich. Vom heutigen Samstag an gilt zur Vorbeugung gegen die Vogelgrippe die Stallpflicht für Geflügel. Davon sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse betroffen. Infos zur Geflügelhaltung gibt es im Internet:
www.verbraucherministerium.de

Artikel vom 22.10.2005