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Gutes Deutsch
nicht zwingend


Leipzig (dpa). Ausländer müssen zur Einbürgerung nicht gut deutsch schreiben können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es reiche aus, wenn ein Ausländer im familiären und geschäftlichen Umfeld sowie mit Behörden verkehren könne. Die Bundesrichter gaben einem Türken Recht, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt und gut deutsch spricht. Zwei schriftliche Sprachtests hatte er nicht bestanden. Die Stadt hatte ihm die Staatsbürgerschaft verwehrt. Sie beruft sich auf die seit 1. Januar 2005 geltenden strengeren Voraussetzungen.

Artikel vom 21.10.2005