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Grippeschutz mit Haftung

NRW muss bei Impfschäden zahlen - Wartelisten in Arztpraxen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Nach der Aufforderung der Landesregierung, jeder solle sich bis Ende Dezember gegen Grippe impfen lassen, wird der Impfstoff in einigen Orten knapp.

Bei eventuell auftretenden Impfschäden übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Haftung. Nach Angaben des Landesinstitus für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Bielefeld) beinhaltet die öffentliche Aufforderung zur Impfung, dass der Staat im Falle von Folgeschäden wie einer Erkrankung, die eindeutig auf die Impfung zurückzuführen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Impfexperte Jürgen Rissland (38) sagte: »Diese Verpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine vertrauensbildende Maßnahme des Staates. Bei einer Impfung sind Patient und Arzt somit immer auf der sicheren Seite.«
Wichtig sei vor allem, dass sich Risikogruppen wie alle Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranke aller Altersgruppen und Personen, die häufig Kontakt zu anderen Menschen (hoher Publikumsverkehr) hätten, impfen ließen, sagte Rissland. Dies betreffe auch Ärzte und Pflegepersonal. Ein gesunder 25-Jähriger sollte eine Impfung zunächst mit seinem Arzt besprechen. Die Impfungen würden von den Krankenkassen in aller Regel bezahlt.
Die derzeitigen Engpässe bei Grippeimpfstoffen aufgrund von Lieferschwierigkeiten haben in vielen Arztpraxen zu Wartelisten geführt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Herstellerfirmen aufgefordert, schneller zu liefern.
Ärzte-Sprecher Dr. Klaus Franke: »Die Nachfrage nach Grippeimpfungen hat um 20 Prozent zugenommen.«
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe betonte, dass die normale Grippeschutzimpfung nicht vor der eventuell auftretenden Vogelgrippe schütze. Die Gefahr jedoch, dass sich ein neues weltweites Virus entwickele, werde durch die Grippeschutzimpfung stark eingedämmt, sagte der zweite Vorsitzende, Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
Eine sogenannte Grippe-Pandemie tritt ein, wenn ein bisher noch unbekanntes Grippe-Virus, das von Mensch zu Mensch übertragen wird, weltweit auftritt. Das Land NRW rüstet sich bereits für einen solchen Fall. Derzeit werden nach Angaben des Landesinstituts mit den Kreisen und Kommunen Alarmpläne für den Krisenfall ausgearbeitet. In den Notfallplänen sei auch festgelegt, welche Bevölkerungs- und Berufsgruppen zunächst mit virenhemmenden Medikamenten versorgt werden, bevor ein Impfstoff entwickelt worden sei. Die Medikamente reichten für 15 Prozent der Bevölkerung. Mit dieser Rate liege Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern bundesweit an der Spitze.
Auch die Zahl und die Standorte der Impflokale werden in den Notfallplänen bestimmt. Weitere Maßnahmen sind die Quarantäne von Kranken, Verbot von Versammlungen sowie Schließung von Kindergärten und Schulen. Ferner können Reisebeschränkungen erlassen werden. Seite 4:
Leitartikel und Hintergrund

Artikel vom 21.10.2005