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Sozialgericht lehnt teure Wohnlage ab


Essen (dpa). Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen bei der Wohnlage Abstriche machen. Eine Frau hatte in Köln einen Antrag für Wohnraum-Leistungen in begehrter Lage gestellt. Acht Euro Kaltmiete pro Quadratmeter sollte das Objekt kosten. 6,60 Euro seien jedoch genug, urteilte das Landessozialgericht. Nach dem Kölner Mietspiegel liege der Preis für mittlere Wohnlagen bei 5,40 bis 7 Euro. Az.: L 19 B 21/05 AS ER

Artikel vom 21.10.2005