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Kampf gegen die Vogelgrippe

Verstärkte Kontrollen am Flughafen Paderborn - Tierparks sperren Vögel ein

Von Ernst-Wilhelm Pape
und unseren Lokalredaktionen
Paderborn/Enger (WB). Geflügelfleisch und Eier können nach Angaben des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
Pelikan »Hugo« und dieses Storchenweibchen sind das wohl ungewöhnlichste Vogelpaar, das jetzt in den Stall kam. Es lebt im Safaripark Stukenbrock und ist unzertrennlich. Nur Nachwuchs haben die beiden noch nicht.

Bei der von morgen an geltenden bundesweiten Stallpflicht im Kampf gegen die Vogelgrippe gehe es allein um den Schutz des Geflügels vor dieser Tierkrankheit.
Der OWL-Vorsitzende des Landwirtschaftsverbandes, Wilhelm Brüggemann aus Enger (Kreis Herford), appellierte ferner an alle Reisenden aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Nahen und Mittleren Osten, höchste Sorgfalt vor allem beim Reiseproviant walten zu lassen. Bei voller Ausschöpfung aller Schutzmaßnahmen habe man gute Chancen, die deutschen Geflügelbestände vor einem Ausbruch der Vogelgrippe zu schützen, sagte Brüggemann.
Eckhard Uhlenberg (CDU), NRW-Minister für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (CDU), hat gestern angekündigt, dass die Grenzen und Flughäfen in Nordrhein-Westfalen verstärkt kontrolliert werden. Hiervon seien auch die Regionalflughäfen, wie Paderborn, betroffen.
Verstärkt kontrolliert würden außerdem Haltestellen, die von überregionalen Buslinien genutzt werden. Insbesondere Busreisende aus der Türkei würden häufiger Lebensmittel und auch vereinzelt lebende Tiere mit nach Deutschland bringen.
Von der Stallpflicht in NRW sind 2500 Betriebe mit mehr als 14 Millionen Tiere betroffen. Die Tierärzte der Kreise werden die Stallpflicht regelmäßig überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro.
Darüber hinaus wird NRW gemeinsam mit den Niederlanden bei der Europäischen Union einen Antrag auf Impfung von Zoo-, Hobby- und Rassegeflügel stellen. Außerdem werden Wildgeflügel und Zugvögel aus Osteuropa sowie Enten überwacht. Bis zum Ende der Aufstallungspflicht am 15. Dezember werden laut Uhlenberg Enten und Gänse von den heimischen Teichen und Weihern verschwinden. Eine Stallpflicht gilt bereits seit dem 15. September in den Zugvögelgebieten am unteren Niederrhein und in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke).
Von der Aufstallungspflicht können zoologische Gärten ausgenommen werden, sofern andere Schutzvorkehrungen getroffen werden könnten. Die Stallpflicht gilt nicht für Brieftauben, da diese Tiere nicht für die Geflügelpest empfänglich sind.
Hobby-Züchter sind dennoch betroffen. Auch wer privat Federvieh halte, müsse die Tiere in Ställe sperren, betonte der Vorsitzende des parlamentarischen Verbraucherschutzausschusses, Friedhelm Ortgies aus Rahden (Kreis Minden-Lübbecke).
Mit einem generellen Fütterungsverbot für Besucher hatte Bielefelds Heimattierpark Olderdissen bereits vor vier Wochen Vorsichtsmaßnahmen in Sachen Vogelgrippe getroffen. Die Maßnahmen werden nun verschärft. Insgesamt 200 freilaufende Tiere, insbesondere Wasservögel, führt der Tierpark in seiner Statistik. Graugänse und Pommerngänse haben inzwischen ihr Freigehege gegen eine geschlossene Voliere getauscht. Problematisch wird die Kontrolle der »frei fliegenden« Tiere, die in Olderdissen ebenso an Teichen rasten wie überall sonst im Stadtgebiet.
Der Safaripark in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) sperrt alles was Federn hat, von sofort an ein. Die Tiere wären spätestens in zwei Wochen ohnehin in die Winterställe gekommen. Von dieser Maßnahme sind fünf Nandus, ein Pelikan, drei Störche und 24 Flamingos betroffen.
Bis Freitagabend stallt auch der Vogelpark Heiligenkirchen in Detmold seine Laufvögel, Enten, Gänse, Störche, Perlhühner, Nandus, Emus und Kraniche, ein. Die Führung »Tierfütterung mit Tierpfleger« fällt bis auf weiteres aus. Wellensittiche, Papageien und Säugetiere sind weiterhin zu sehen. Der Park hat noch bis zum 1. November geöffnet.
Der Kreis Minden-Lübbecke plant bereits eine Katastrophenübung, bei der Schutzmaßnahmen im Fall einer Vogelgrippe geprobt werden.
Probleme im Hinblick auf die Stallpflicht sieht Herbert Reker aus Bad Oeynhausen, der Mitglied des Fachausschusses für Eiererzeuger beim Deutschen Bauernverband ist, für die Halter kleiner Geflügelbestände. Reker rät ihnen, das Hühnerhaus auf dem Gras nicht wie bisher weiterzuziehen, da die Gefahr vom Wildgeflügelkot drohe.

Artikel vom 21.10.2005