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Gericht bestätigt Dosenpfand


Berlin (dpa). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat gestern wie zuvor das Berliner Verwaltungsgericht die Klage von drei Einzelhändlern gegen das Dosenpfand abgewiesen. Die 2003 eingeführte Regelung stimme mit europäischen Maßgaben überein, sagte OVG-Präsident Jürgen Kipp in dem Berufungsverfahren. Die Kläger sahen den Europäischen Binnenmarkt durch das Dosenpfand behindert. Eine Revision ist zulässig.

Artikel vom 21.10.2005