Berlin (dpa). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat gestern wie zuvor das Berliner Verwaltungsgericht die Klage von drei Einzelhändlern gegen das Dosenpfand abgewiesen. Die 2003 eingeführte Regelung stimme mit europäischen Maßgaben überein, sagte OVG-Präsident Jürgen Kipp in dem Berufungsverfahren. Die Kläger sahen den Europäischen Binnenmarkt durch das Dosenpfand behindert. Eine Revision ist zulässig.