Luxemburg (dpa). Im Rechtsstreit um Gebühren für die Überlassung von Telefonnummern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu Gunsten der Konkurrenz der Deutschen Telekom entschieden. Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas bezahlt habe. AZ: C-327/03 und C-328/03