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Urteil im »Moorhuhn-Prozess« gefällt


Bochum (dpa). Im Bochumer »Moorhuhn-Prozess« ist ein ehemaliger Buchhalter (34) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, insgesamt 340000 Euro veruntreut zu haben. Das Geld hatte der Phenomedia AG zugestanden. Der seit einem Jahr andauernde Prozess gegen Ex-Vorstandschef Markus Scheer wird fortgesetzt. Ihm werden millionenschwere Luftbuchungen vorgeworfen.

Artikel vom 21.10.2005