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Millionenprämien im Fokus

Im Mannesmann-Prozess läuft das Revisionsverfahren

Karlsruhe (dpa). Die Freisprüche für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die weiteren fünf Angeklagten im Mannesmann-Prozess stehen auf wackeligen Beinen.

Der Bundesgerichtshof ließ im Revisionsverfahren gestern in Karlsruhe deutliche Zweifel an der Zulässigkeit der Millionenprämien erkennen. Selbst wenn es sich bei der 16-Millionen-Euro-Prämie an den damaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser um ein »verdientes Geschenk« gehandelt habe, müsse überlegt werden, welches Interesse das Unternehmen an der Zahlung hatte, sagte der Senatsvorsitzende Richter Klaus Tolksdorf.
Tolksdorf stellte zwar klar, dass die Verantwortlichen von Unternehmen bei riskanten Entscheidungen einen weiten Ermessensspielraum hätten; andernfalls wären sie immer dann, »wenn die Rechnung nicht aufgeht und am Ende ein Verlust steht«, von Strafverfolgung bedroht. Er zeigte sich aber skeptisch, ob dies auf den Fall Mannesmann passe. Maßnahmen, die zum sicheren Vermögensverlust führten, seien in jedem Fall pflichtwidrig und damit strafbar.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die Angeklagten - darunter Esser sowie Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel - wegen Untreue und Beihilfe dazu strafbar gemacht. Durch die Millionenzahlung an Esser sei das Vermögen des Unternehmens geschädigt worden, sagte Bundesanwalt Gerhard Altvater. Die Leistungen Essers seien durch seine vertragliche Vergütung bereits in vollem Umfang abgegolten gewesen.
»Ein Anlass, bereits bezahlte Leistungen ein zweites Mal zu vergüten, bestand nicht«, sagte Altvater mit Blick auf den Bonus von 16 Millionen Euro, den Esser zusätzlich zu einer Abfindung von 15 Millionen Euro erhalten hatte. Weder aus dem Aktienrecht noch aus dem Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden lasse sich eine Prämie rechtfertigen, »die in ihrer Höhe für den deutschen Wirtschaftsstandort einmalig war«.

Artikel vom 21.10.2005