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Auch Hausmann muss zahlen


Koblenz (dpa). Ein geschiedener Mann, der in der neuen Ehe den Hausmann macht, bleibt seinen Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Er müsse den Unterhalt in diesem Fall aus dem Einkommen seiner erwerbstätigen neuen Ehefrau und eventuell aus Nebentätigkeiten bestreiten. Der beklagte Hausmann hatte Unterhaltszahlungen für seine beiden Töchtern aus erster Ehe mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht zahlungsfähig sei. Das OLG ließ dies nicht gelten. Seine jetzige Frau schulde ihm sogenannten Familienunterhalt, außerdem sei ihm ein Minijob zumutbar. Az.: 9 UF 51/05

Artikel vom 21.10.2005