Bielefeld (MiS). Die Oberfinanzdirektion Münster (OFD) hat die Gemeinnützigkeit von »Arbeitplus« nicht anerkannt. Das gemeinsame Unternehmen von Stadt Bielefeld und Arbeitsagentur zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollte als gemeinnützige GmbH geführt werden. Die OFD verweigerte dies mit der Begründung, »Arbeitplus« erfülle eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Darauf könnten die Maßstäbe der Gemeinnützigkeit nicht angewandt werden.