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Arbeitplus nicht gemeinnützig


Bielefeld (MiS). Die Oberfinanzdirektion Münster (OFD) hat die Gemeinnützigkeit von »Arbeitplus« nicht anerkannt. Das gemeinsame Unternehmen von Stadt Bielefeld und Arbeitsagentur zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollte als gemeinnützige GmbH geführt werden. Die OFD verweigerte dies mit der Begründung, »Arbeitplus« erfülle eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Darauf könnten die Maßstäbe der Gemeinnützigkeit nicht angewandt werden.

Artikel vom 21.10.2005