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Stadt Bielefeld, Wahlleiter
Gemäß § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes wird bekannt gemacht:
Herr Dr. Jörg van Norden ist mit Ablauf des 12. Oktober 2005 durch Verzicht aus der Bezirksvertretung Sennestadt ausgeschieden.
Der nach dem Listenwahlvorschlag der GRÜNEN nächste Bewerber,Herr Karl-Friedrich Frost, hat auf die Anwartschaft verzichtet.
Somit rückt als dann nächstfolgender Anwärter Herr Ulrich Schumacher, Verler Str. 254, 33689 Bielefeld, in die Bezirksvertretung Sennestadt ein.
Gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 und § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes kann gegen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bielefeld, Wahlteam, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, einzulegen.
Bielefeld, den 18. Oktober 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 22.10.2005