Düsseldorf (dpa). Wer mit seiner Kraftfahrzeugsteuer im Rückstand ist, darf in Nordrhein-Westfalen vom kommenden Jahr an keine neuen Fahrzeuge mehr zulassen. Schon vom kommenden Monat an müssen alle Halter, die ein Fahrzeug zulassen wollen, einer Einzugsermächtigung per Lastschriftverfahren zustimmen. Die Rückstände bei der Kfz-Steuer beliefen sich in NRW Ende 2004 auf 33 Millionen Euro.