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Sperrmüllfirma entsorgt antike Möbel


Bonn (dpa). Für ein antikes Gründerzeitzimmer, das versehentlich im Sperrmüll gelandet ist, erhält der Eigentümer keinen Schadenersatz. Das Bonner Landgericht wies gestern die Klage des Besitzers ab, der 5760 Euro von der Müllentsorgungsfirma haben wollte. Die Firma hatte die Familienerbstücke abtransportiert und zerschreddert. Die schweren Möbel waren vorübergehend aus Platzmangel im Carport untergebracht und standen am Tag der Sperrmüllabfuhr neben anderen Dingen, die tatsächlich entsorgt werden sollten. Der Eigentümer hätte sie deutlich vom Sperrmüll trennen müssen, sagten die Richter.

Artikel vom 20.10.2005