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Letzter Tag für 150 Ehemalige

Letzter Tag für genau 150 Ehemalige. Formell endete mit der Konstituierung des 16. Deutschen Bundestags die Arbeit des 15. Parlaments. Die 59 nicht gewählten und 91 gar nicht erst als Kandidaten angetretenen Altabgeordneten waren gestern auch nicht mehr zur Präsenz verpflichtet.
Das Abgeordnetengesetz regelt für sie die Rückkehr ins Berufsleben. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhalten Ehemalige eine Diät von 7000 Euro, höchstens jedoch eineinhalb Jahre. Das Übergangsgeld ist hoch bemessen, wird aber nicht wie etwa Arbeitslosengeld I maximal zweieinhalb Jahre gezahlt. Auch das Geld aus Berlin wird vom zweiten Monat an mit anderen Einkünften verrechnet. Ein Anspruch auf Altersentschädigung mit 65 Jahren ist erreicht, wenn ein Abgeordneter dem Parlament acht Jahre angehört hat. Dabei bleiben die vorgezogenen Neuwahlen gemäß einer alten Sonderregel in Paragraph 19 unschädlich: »Eine Wahlperiode wird mit vier Jahren angerechnet, soweit ihre Dauer über zwei Jahre hinausgeht.«

Artikel vom 19.10.2005