19.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

BGH stärkt Stromanbieter


Karlsruhe (dpa). Stromanbieter ohne eigenes Netz können die Entgelte der Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom gerichtlich überprüfen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Das Karlsruher Gericht hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe auf und verwies den Fall an das OLG zurück. Das Gericht muss nun ermitteln, ob die Mannheimer MVV Energie AG vom Ökostromanbieter »LichtBlick« zu hohe Preise für die Nutzung seiner Netze verlangt hat. Laut »LichtBlick« waren die Entgelte um bis zu 30 Prozent überhöht. Das Urteil betrifft die Kalkulation von etwa 900 deutschen Netzbetreibern. Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz werden die Preise künftig - erstmals im Mai 2006 - von der Bundesnetzagentur sowie von entsprechenden Landesbehörden festgesetzt. AZ: KZR 36/04

Artikel vom 19.10.2005