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Besucher dürfen
Schuhe anbehalten


Bielefeld (WB). Muslime müssen nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Bielefeld Besuchern erlauben, beim Betreten der Wohnung die Schuhe anzubehalten. Eine Iranerin wollte Mietinteressenten hindern, die Wohnung in Schuhen zu besichtigen. Das Recht auf Religionsausübung werde aber durch Besucher in Schuhen nicht verletzt, entschied das Gericht.

Artikel vom 19.10.2005