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Haftbefehl im Skandal
um Fleischabfälle

Streit um Veröffentlichung der Firmennamen


Memmingen/München (dpa). Gegen den Hauptverdächtigen im Fleischskandal um falsch deklarierte Schlachtabfälle hat das Amtsgericht Memmingen (Bayern) gestern Haftbefehl erlassen.
Dem Mann wird vorgeworfen, in mehr als 50 Fällen ungenießbares Fleisch in den Verkehr gebracht und als genusstauglich an mehrere Firmen in Deutschland mit hohem Gewinn weiterverkauft zu haben.
Insgesamt soll er seit Dezember 2003 Hunderte Tonnen für den menschlichen Verzehr untaugliche Schlachtabfälle aus der Schweiz eingeführt und mit falschen Papieren als genusstaugliche Ware an gutgläubige Firmen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen verkauft haben. Dort wurde die Ware im Lebensmittelbereich verarbeitet - etwa zu Gelatine - und weiterverkauft. Ein Unternehmen in Niedersachsen allerdings handelte dem Agrarministerium in Hannover zufolge anders: Der Betrieb habe fünf Lkw-Lieferungen des falsch deklarierten Fleisches erhalten, dieses aber wegen der schlechten Qualität umgehend entsorgt.
Die Verbraucherzentrale Bayern forderte gestern die Veröffentlichung der Firmen, welche die Abfälle verarbeitet haben. Auch Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte die Veröffentlichung der Namen gefordert. Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) hatte entgegnet, die Daten lägen dem Bund vor. Es bleibe ihm unbenommen, diese zu veröffentlichen, wenn er dies für zulässig halte.
Eine Sprecherin des Berliner Verbraucherschutzministeriums unterstrich gestern wiederum die Zuständigkeit Bayerns. Es sei eine Unverschämtheit, diese Informationspflicht abwälzen zu wollen, meinte sie.

Artikel vom 18.10.2005