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Gelähmter verklagt Baubehörde


Bonn (dpa). Nach einem Balkonsturz hat ein querschnittsgelähmter Kaufmann (38) die Stadt Bonn auf 32 000 Euro Schadensersatz und 250 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger war im Mai 2004 bei einer Geburtstagsfeier seines Freundes zusammen mit einem weiteren Partygast vom Balkon gestürzt, nachdem sich die gläserne Brüstung plötzlich aus der Verankerung gelöst hatte. Beide Männer waren sieben Meter in die Tiefe gefallen. Während der damals 63-jährige Vater des Geburtstagskindes glimpflich davon gekommen war, blieb der 38-jährige Familienvater von drei kleinen Kindern querschnittsgelähmt. Nach Ansicht des Klägers haftet die Stadt Bonn für den Unfall, weil bei der Bauabnahme des Mehrfamilienhauses im Jahr 1982 der gravierende Baumangel am Balkon nicht festgestellt worden sei. Laut Gutachten der Bonner Staatsanwaltschaft, die nach dem Sturz auch strafrechtlich ermittelt hatte, waren sowohl die Verankerung des gläsernen Brüstung als auch das Glas nach Bauordnungsrecht nicht zulässig.
Der Architekt und Bauherr des Sechsparteienhauses ist mittlerweile verstorben. Wann ein Urteil fällt, steht noch nicht fest.

Artikel vom 18.10.2005