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Notfallheirat zählt nicht

Kein Rentenanspruch


Dortmund (dpa). Bei einer Heirat kurz vor dem Tod des Partners hat die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwenrente. Das hat das Sozialgericht Dortmund jetzt entschieden. Die 69-Jährige hatte ihren krebskranken Lebensgefährten (74) acht Tage vor dessen Tod in einer so genannten standesamtlichen Notfalltrauung geheiratet. Nach Angaben der Frau hatte sie den Mann drei Jahre lang gepflegt.
Die Richter hielten sich an die seit 2002 geltende gesetzliche Vermutung, dass es sich bei einer Heirat bis zu einem Jahr vor dem Tod des Partners um eine Versorgungsehe handelt. Die Bochumer Rentnerin hatte hingegen geltend gemacht, dass sie frühere Heiratsanträge ihres Partners gerade deswegen abgelehnt hätte, um nicht in den Ruch einer Versorgungsehe zu kommen. Erst als die unheilbare Erkrankung zu Tage getreten sei, habe sie seinem Drängen, die Verbindung zu legalisieren, nachgegeben. Az.: S34 RJ 219 04

Artikel vom 18.10.2005