Tageskalender Notdienste Apotheken-Notdienst: Spätdienst (bis 21 Uhr): Sonnen-Apotheke, Oststraße 24, Delbrück, Tel. 0 52 50 / 97 05 00, Nachtdienst: Marien-Apotheke, Ringstraße 1, Rietberg-Neuenkirchen, Tel. 0 52 44 / 53 38. Rathaus Bürgerbüro: geöffnet von 8 bis 18 Uhr. Bücherei Stadtbibliothek Rietberg: geöffnet von 14.30 bis 18 Uhr. Kinder & Jugend Jugendtreff Südtorschule: geöffnet von 14 bis 17 Uhr (Schülercafé für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren, anschließend für Jugendliche ab 16 Jahren) und 17 bis 20 Uhr (Jugendcafé für Jugendliche ab 16 Jahren). Internetcafé Jakobsleiter: geöffnet von 17.30 bis 19 Uhr. Beratung & Sprechstunde Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe: 19.30 Uhr Gruppen- und Infoabend im kath. Pfarrzentrum Rietberg, Rügenstraße 3, sowie um 20 Uhr im Vinzenzhaus Mastholte, Riekstraße. Vereine & Verbände Rietberg kulturig: 20 Uhr Konzert mit Allan Taylor (Altes Progymnasium). Kfd Rietberg: 14 Uhr Abfahrt zum Orchideenhaus Dürbusch (ab Schnäppchenmarkt). Ev. Kirchengemeinde: 19 Uhr »Rund um die Bibel« (Gemeindehaus Müntestraße). Kfd Mastholte: 19.30 Uhr Spieleabend (Jakobsleiter). Bäder Kleinschwimmhalle Neuenkirchen: geöffnet von 16 bis 21 Uhr.
Lohnsteuerkarten zurückschicken Rietberg (WB). Die von der Stadt Rietberg für das Jahr 2006 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind zugestellt worden. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, bzw. deren Eintragungen auf der Steuerkarte geändert werden sollen, können sich bei der Stadtverwaltung, Rügenstraße 1, im Bürgerbüro, Telefon 0 52 44 / 98 62 06 melden. Für Änderungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes fallen, wie z.B. die eventuelle Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren oder die Eintragung von Freibeträgen für Körperbehinderte, werden Anträge bereitgehalten. Rentner, die eine Betriebsrente erhalten, werden gebeten, ihre Lohnsteuerkarte bei ihrem früheren Arbeitgeber abzugeben. Zudem bittet die Verwaltung, nicht benötigte Lohnsteuerkarten - auch aus Vorjahren - zurückzugeben. Sie sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält.