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Gegen eine allgemeine Stallpflicht

Bundesländer müssen selbst entscheiden - Bauern fordern Auslaufverbot

Berlin (Reuters). In Deutschland wird es trotz Forderungen etwa Bayerns und des Bauernverbandes zunächst keine allgemeine Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Vogelgrippe geben.
»Es geht um 20 000 Geflügelhalter«, warnte Helmut Born.

Umwelt-Staatssekretär Alexander Müller sagte am Freitag in Berlin, die Bundesregierung halte sich an die EU-Vorgaben, nach denen die Länder unter Abwägung der Risikofaktoren selbst die Gebiete festlegen sollten, in denen Freilandhaltung verboten werde. Nun müssten die Bundesländer selbst entscheiden, wo sie Stallpflicht verhängen wollten. Bayern kündigte bereits eine Stallpflicht an und untersagte als weitere Schutzmaßnahme gegen die Vogelgrippe Geflügelmärkte, Vogelbörsen und -ausstellungen.
Müller sagte, besonders gefährdet seien Feuchtgebiete oder andere Orte, an denen Zugvögel oft Rast machen. Diese und andere Kriterien, die EU-Experten erarbeitet hätten, seien die Grundlage für die Risikobewertung, auf Grund derer die Bundesländer dann je nach Regionen eine Stallpflicht verhängen könnten oder müssten.
In gefährdeten Gebieten müsse auch auf die Trennung von Enten und Hühnern geachtet werden. Zudem müssten Geflügel und Schweine getrennt gehalten werden, weil nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Schweine das Virus wohl so verändern, dass es für den Menschen gefährlich werden könne, sagte Müller.
Der Bund bereite eine Eilverordnung zur schnellstmöglichen Umsetzung der EU-Verordnung vor. Alle, die die Stallpflicht forderten, könnten diese umgehend erlassen.
Auch der Deutsche Bauernverband forderte eine bundesweite Stallpflicht. Man müsse vom schlimmsten Fall ausgehen, sagte der Generalsekretär des Bauernverbandes, Helmut Born. Bundesgesundheitsministerin Schmidt warnte vor Panikmache und sagte, die größte Gefahr gehe von Reisenden aus.

Artikel vom 15.10.2005