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Semmelrogge darf nicht zu Jauch

Ministerium verbietet Hafturlaub

Düsseldorf (dpa). Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat dem inhaftierten Schauspieler Martin Semmelrogge einen für diese Woche geplanten Auftritt in der RTL-Sendung »Stern TV« untersagt.
Martin Semmelrogge darf nicht zu Günther Jauch.
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte gestern, dass ein Urlaubsantrag Semmelrogges zur Teilnahme an der Sendung nicht genehmigt worden sei.
Martin Semmelrogge (49, »Das Boot«) hätte nach Angaben seines Managers etwa 3000 Euro für seinen Auftritt bei Günther Jauch kassiert, berichtet der »Spiegel«.
Wie der Sprecher des Justizministeriums erklärte, gebe es im Fall Semmelrogge klare Absprachen über seine Tätigkeiten im offenen Vollzug. So habe er als Freigänger wiederholt seinen Beruf als Schauspieler wahrnehmen können, zuletzt mit einem Engagement im Düsseldorfer »Theater an der Kö«. »Aber er soll nicht noch mit seiner Inhaftierung Geld verdienen, weil er medienbekannt ist. Und diese Gefahr haben wir im vorliegenden Fall gesehen.«
Semmelrogge bleibt bis auf weiteres in Düsseldorf im offenen Vollzug. Sein Antrag, nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafen freigelassen zu werden, war allerdings abgelehnt worden. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf hatten Semmelrogges Anwälte zurückgenommen.
Semmelrogge sitzt derzeit zwei Strafen im offenen Vollzug ab. In Bad Berleburg war er zu 17 Monaten Haft wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. In Berlin wurden wegen eines ähnlichen Falls zwei Jahre Haft gegen ihn verhängt. Auch in Ostwestfalen-Lippe war der Schauspieler schon wegen mehrerer Verkehrsverstöße aufgefallen und war deswegen vom Landgericht Bielefeld zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Martin Semmelrogge kann nun noch auf eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe im Februar kommenden Jahres hoffen. Sollte auch dies abgelehnt werden, müsste er bis März 2007 im Gefängnis sitzen.

Artikel vom 17.10.2005