17.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bittere Schlappe für Altstadt
auch vor dem Landgericht

Ex-Präses Roland Gerstmayr zu spät als Zeuge benannt

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB) 1:7, 0:12 und sogar 0:13, für den FC Teutonia Altstadt gab`s in der Kreisliga A in dieser Saison nichts zu lachen. Jetzt blamierte sich auch der Vereinsvorstand vor dem Landgericht Bielefeld: Eine Zivilklage gegen die Ex-Spieler Adis und Alis Hasic (jetzt TuS Dornberg) ging den Bach hinunter, weil noch nicht einmal die richtigen Zeugen benannt worden waren.

Die Hasic-Zwillinge kickten in der Saison 2001/2002 für den damaligen Bezirksligisten, hatten jedoch für die neue Saison andere Angebote. Die Teutonen-vorstandsriege reagierte, bot den Brüdern bessere Konditionen. Im übrigen, so betonten die Bosnier mit ihrem Rechtsanwalt Mario Ermisch jetzt vor dem Landgericht, sei jedem ein »Handgeld in Höhe von 1 000 Euro« versprochen worden. Die erste Rate habe Roland Gerstmayr, damals Sponsor und Vorstandsmitglied von Teutonia, auch im August 2002 gezahlt. Die restlichen 500 Euro seien bis heute ausgeblieben.
Als die Hasics nach weiteren Querelen mit dem Verein dann im Oktober 2003 ausschieden - Grund waren aus ihrer Sicht ausstehende Prämien - da zog auch die Teutonia andere Saiten auf: Der Vorstand erklärte das gezahlte Geld zum Darlehen, und verlangte promt den Betrag zurück.
In der ersten juristischen Instanz kassierte der FC Teutonia Altstadt schon vor dem Amtsgericht eine Schlappe. Ein Einzelrichter entschied die Klage in der Frage Handgeld oder Kredit für die Hasic-Brüder. Vor dem klassenhöheren Landgericht fuhr Teutonia-Rechtsanwalt Arnold Riedenklau nun mehrere Zeugen auf, die den Deal um die Zahlung seinerzeit mit eingefädelt hatten. Darunter war auch Roland Gerstmayr, der nun als Zeuge in Frage komme, weil er ja nicht mehr dem Vorstand angehöre.
Gerstmayr sei nämlich während der Jahreshauptversammlung des FC Teutonia Altstadt am 3. Dezember 2004 aus der Führungsriege ausgeschieden. Peinlich nur, daß der vom Verein vorgelegte Auszug aus dem beim Amtsgericht hinterlegten Vereinsregister vom Oktober 2005 immer noch Roland Gerstmayr als Teutonia-Vorstand auswies . . .
Noch schlimmer erwies sich die folgenschwere Unterlassung, Gerstmayr beim Termin vor dem Amtsgericht am 2. März 2005 nicht als Zeugen »auflaufen« zu lassen: Gerstmayr hätte problemlos gegen die Ex-Spieler aussagen können, da er doch vier Monate zuvor den Vorstand verlassen hatte. Diese Scharte wollte der FC Teutonia Altstadt nun vor dem Landgericht ausbügeln, und fiel fürchterlich auf die Nase. Der Antrag, Roland Gerstmayr nun als Zeugen zu hören, wurde abgelehnt, weil er nicht bereits in erster Instanz benannt worden war. Rechtsanwalt Riedenklau zog damit die Berufung zurück. Den Teutonen blieb zwar nicht die juristische Niederlage, wohl aber die Gerichtskosten erspart.

Artikel vom 17.10.2005