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Tote Kinder: Mutter schuldfähig?


Rostock (dpa). Nach dem Tod von drei kleinen Mädchen bei einem Brand in Rostock prüft die Staatsanwaltschaft die Schuld- und Zurechnungsfähigkeit der Mutter. Es werde untersucht, ob die Kinder überhaupt in der Obhut der allein erziehenden Frau hätten leben dürfen. Die beiden dreijährigen Zwillingsmädchen und ihre anderthalb Jahre alte Schwester waren - wie berichtet - in der Nacht zum Donnerstag bei einem Schwelbrand an Rauchvergiftungen gestorben. Ein Teelicht hatte das Feuer in der Wohnung ausgelöst. Die Mutter hatte es ins Schlafzimmer gestellt, um den Kindern die Angst vor der Dunkelheit zu nehmen, und war dann für etwa drei Stunden ausgegangen. Die 31 Jahre alte Frau und die Kinder wurden schon seit längerem vom Jugendamt betreut.

Artikel vom 15.10.2005