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Schönheitschirurg kommt in Haft

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Wuppertaler Klinikchef


Wuppertal (dpa). Die dreijährige Haftstrafe im Kunstfehlerprozess gegen einen Wuppertaler Schönheitschirurgen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern weitgehend das Urteil des Wuppertaler Landgerichts, das den Mediziner Ende 2003 der Körperverletzung in mehreren Fällen für schuldig befunden hatte.
Der ehemalige Leiter einer Wuppertaler Privatklinik hatte - obwohl ihm die Zulassung entzogen worden war - unter anderem die SPD-Bundestagsabgeordnete Marga Elser operiert. Sie war wegen eines schweren Fehlers bei dem Eingriff beinahe gestorben. Allerdings korrigierte der Bundesgerichtshof den Wuppertaler Schuldspruch in einem Punkt: Weil der Arzt und Zahnarzt eine belgische Approbation hatte, durfte er trotz der ruhenden deutschen Zulassung sporadisch auch in Deutschland praktizieren. Dies sei eine Folge der europäischen Dienstleistungsfreiheit, erläuterte das Gericht.
Nun könnte ihm aber auch der Entzug der ausländischen Zulassung drohen: Der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf wies darauf hin, dass die belgischen Behörden über Pflichtverstöße des Arztes informiert werden müssten, damit sie die entsprechenden Maßnahmen einleiten könnten.
Auf die Höhe der Strafe hat diese Korrektur jedoch keine Auswirkungen. Nach den Worten von Tolksdorf wäre angesichts der schweren Folgen für die Opfer »eine mildere Strafe absolut unvertretbar«.
Das Landgericht hatte den damals 53-Jährigen der Körperverletzung in zehn Fällen für schuldig befunden. Die heute 60-jährige Marga Elser aus dem Wahlkreis Aalen-Heidenheim war wegen eines schwerwiegenden Narkosefehlers bei einer ambulanten Kieferoperation für zwei Wochen ins Koma gefallen und hatte bleibende Schäden davon getragen. Ihr war der Beatmungsschlauch in die Speise- statt in die Luftröhre geführt worden.

Artikel vom 14.10.2005