14.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Hausordnung« für
die Säle im Rathaus

Politik und Verwaltung haben Vorrang


Bielefeld (bp). Das Neue Rathaus wurde zwar schon 1984 eingeweiht, das Alte Rathaus ist genau 80 Jahre älter, die Sitzungsräume inklusive des Ratssaales wurden seitdem nicht nur für Zusammenkünfte von Kommunalpolitikern genutzt, sondern auch an Dritte für deren Veranstaltungen gegen Benutzungsgebühren vergeben. Ohne das es dafür bislang eine Zulassungs- und Benutzungsordnung gab.
Das soll mit Beschlüssen im Hauptausschuss (20. Oktober) und Rat (27. Oktober) anders werden: Dann soll eine solche Benutzungsordnung verabschiedet werden.
Eine im Rathaus geplante Veranstaltung einer nicht-verfassungskonformen Gruppe war der aktuelle Anlass, eine Benutzerordnung zu erarbeiten.
Von so genannten Dritten genutzt werden können im Alten Rathaus Nahariya-Raum, Rochdale-Raum, Enniskillen-Raum, Nowgorod-Raum, Gumbinnen-Raum und Esteli-Raum, im Neuen Rathaus der große Saal, der Concarneau-Raum und der Rzeszow-Raum; auch der große Sitzungssaal im ehemaligen Kreishaus an der August-Bebel-Straße ist zu haben. Platz finden dort acht bis 200 Menschen.
Vorrang bei der Nutzung haben aber auch in Zukunft politische Gremien, Fraktionen und Verwaltung. Nur im Rahmen »freier Kapazitäten« können die Räume für Vorträge, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen Dritten überlassen werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind in der neuen »Hausordnung« Veranstaltungen, »die nicht den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen. . . ausländerfeindliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen verbotener Parteien sind unzulässig.« Das gelte auch für »solche Veranstaltungen, die geeignet sind, das Ansehen der Stadt Bielefeld zu schädigen«.

Artikel vom 14.10.2005