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Garage viel zu lang:
Architekt verurteilt

Auch Bauherr muss 2500 Euro Bußgeld zahlen

Von Christian Althoff
Bad Salzuflen  (WB). Wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Landesbauordnung sind ein Architekt und ein Bauunternehmer aus Bad Salzuflen vom Amtsgericht Lemgo zu jeweils 2500 Euro Geldbuße verurteilt worden.

Der Architekt hatte für ein Ehepaar aus Bad Salzuflen ein Haus nebst Garage entworfen und auch die Bauleitung übernommen. Die Pläne sahen vor, dass auf der Grenze zum Nachbargrundstück eine 7,50 Meter lange Garage mit Abstellraum entstehen sollte.
Nachdem die Baugenehmigung erteilt worden war, hatte das Ehepaar den Architekten gebeten, den Abstellraum in der Garage zu vergrößern. Der Architekt änderte daraufhin die Bauzeichnung und notierte am Rand: »Verbreiterung auf Risiko Bauherr, Gesamtlänge Garage beträgt nun 1,69 Meter mehr als zulässig.«
Der Bauunternehmer richtete sich nach dem neuen Plan. Außerdem entsprach er dem Wunsch des Bauherrn, zwei Fenster in die Garagenwand zum Nachbarn einzubauen - was nach der Baugenehmigung ebenfalls nicht zulässig war.
Die Verstöße fielen bei der Abnahme auf. Das Bauordnungsamt verhängte 2500 Euro Bußgeld gegen die Eheleute, duldete aber die Veränderungen: »Allerdings auf Widerruf«, wie Bauordungsamtsleiter Jochen Vogt gestern erklärte: »Fenster auf der Grundstücksgrenze sind unzulässig, weil ein Feuer schneller auf das Nachbarhaus überspringen kann.« Im vorliegenden Fall befinde sich allerdings keine Wohnbebauung in Grenznähe. »Sollte sich das ändern, müssen die Fensteröffnungen geschlossen werden.«
Architekt und Bauunternehmer mussten sich vor Gericht verantworten. Der Richter legte ihnen zur Last, sie hätten vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen. Allerdings hätten nicht sie, sondern die Bauherren einen Vorteil erlangt.
Die Verurteilten legten Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm ein, das den Schuldspruch jetzt jedoch bestätigte. Allerdings wiesen die Richter den Fall zurück ans Amtsgericht Lemgo, das nun die Höhe der Geldbußen überprüfen soll. Die Hammer Richter gaben neben anderem zu bedenken, dass die Geldbußen gegen die Angeklagten in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Bußgeld der Bauherren stehen müssten, die letztendliche als einzige von dem Gesetzesverstoß profitiert hätten.

Artikel vom 14.10.2005